Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Überprüfung durch Sachkundige
entsprechend der Vorschriften zur Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
basierend auf den Bestimmungen des §3 der Musterbauordnung (MBO)
unter Berücksichtigung der VdS – Richtlinie 2098 aufbauend auf die DIN 18232
Wartung durch ausgebildete RWA-Sachverständige
Einzuhaltende Wartungs- und Prüffristen
Allgemeine Information
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen jedes Jahr (spätestens alle 12 Monate) eine Wartung erhalten
Prüfungen durch Prüfsachverständige müssen spätestens alle 3 Jahre (also mit Ablauf von 36 Monaten) erfolgt sein
Wissenswertes
Die wichtigsten Fakten zu Wärme- und Rauchabzugsanlagen
Grundlegende Aufgabe von RWA
Rauch und Wärme beim Brand nach Außen befördern
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen der Entlüftung bzw. dem Ableiten von Qualm, Rauch und erhitzter Luft aus einem Gebäude. RWA findet man in öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern. Sie müssen regelmäßig alle 12 Monate von einer Fachfirma gewartet werden und alle 36 Monate durch einen Sachverständigen geprüft werden. Das Ableiten von Rauch dient dem Schutz von Personen und Material. Einer RWA kommt daher eine wichtige Schutzfunktion zu. Nicht funktionierende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können schwerwiegende Folgen haben, weshalb die regelmäßige Wartung auch eine Haftungsabsicherung gegenüber Versicherung und Behörden bedeutet.