für die Prüfung & Wartung von technischen Einrichtungen
FEUERLÖSCHER
STEIGLEITUNGEN
NASS & TROCKEN
HYDRANTEN
Wartung von Brandschutztüren und Brandschutztoren
Überprüfung durch Sachkundige
Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Brandschutztoren durch Fachpersonal
nach §4 (3) der Arbeitsstäätenverordnung (ArbStättV) und der ASR 1.7 für Türen und Tore
unter Berücksichtigung der "Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen”, aufgeführt in der Bauregelliste A Teil 1 unter der laufenden Nummer 6.18
unter Berücksichtigung der Regelungen bezüglich des Wärme- und Schallschutzes in der „Richtlinie über Türen” gemäß Bauregelliste A Teil 1 unter laufender Nummer 6.20.1 bzw. 6.20.2
unter Berücksichtigung der DIN 18095-2 zum Prüfverfahren für Rauchschutztüren und der DIN 14677 für Feststellanlagen
bei elektrischen Verriegelungssystemen unter Berücksichtugung der „Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme für Türen in Rettungswegen”, aufgeführt in der Bauregelliste A Teil 1 unter der laufenden Nummer 6.19
Unter Berücksichtigung der europäischen Produktnorm EN 14351-1 bezüglich der Voraussetzungen für Außentüren, entsprechend der Bauregelliste B Teil 1
Einzuhaltende Wartungs- & Prüffrist
Allgemeine Information
Alle 12 Monate muss eine Wartung
entsprechend der geltenden gesetzlichen
Normen durchgeführt werden.
Wissenswertes
Die wichtigsten Fakten über Brandschutztüren
Grundlegende Aufgabe von Brandschutztüren
Feuerschutztüren und Rauchschutztüren mit jährlicher Wartung
Brandschutztüren bzw. Rauchschutztüren sind selbstschließend und dienen im Brandfall als Feuerschutzabschluß. Sie sollen also dem Übergreifen des Feuers auf andere Gebäudebereiche entgegenwirken und die Rauchentwicklung eindämmen. Als Feuerschutztüren dürfen sie grundsätzlich nicht blockiert werden. Mit zugelassenen Feststellanlagen können sie jedoch während des Geschäftsbetriebs offen gehalten werden, da diese bei Feuer automatisch das Schließen der Brandschutztüren auslösen.
Gesetzlich vorgeschriebene Wartungsintervalle
Feuerschutztüren bzw. Rauchschutztüren mit jährlicher Wartung
Halten Sie unbedingt die vom Gesetzgeber vorgegebenen 12 Monate an Wartungs- und Prüfintervall ein. Nur wenn die Prüfung und Wartung der Brandschutztüren rechtzeitig erfolgt minimieren sich mögliche Haftungsrisiken, denn die Türen für Feuerschutz sollen nicht nur Menschen schützen, sondern auch Schäden durch eine Brandausweitung begrenzen.
Blockieren & Zustellen der Feuerschutztüren
Ein NoGo in jeglicher Hinsicht, dass es unter allen Umständen zu vermeiden gilt
Der Betreiber von Brandschutz- bzw. Feuerschutztüren ist verpflichtet diese vor dem Blockieren und Zustellen zum Beispiel durch passende Hinweisschilder zu schützen und im Zweifel weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit dieser Sicherheitstüren zu gewährleisten. Kümmert er sich nicht, kann er im Zweifel für Folgen verantwortlich gemacht werden.