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Wartung von Steigleitungen

Überprüfung durch Sachkundige

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Wartung verschiedener Steigleitungen nass, trocken oder nass / trocken

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Berücksichtigung der zwingenden Trennung von Trinkwasser und Löschwasser gemäß DIN 1988-06

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Wartung und Überprüfung durch ausgebildete Fachkräfte

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entsprechend der gültigen Vorschriften nach DIN 14 461 und 14 462

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zusätzliche Prüfung der Steigleitungen durch Sachverständige alle 36 Monate möglich

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optionale Wartung und Prüfung von Wandhydrant Typ S und Typ F buchbar

Einzuhaltende Prüffristen

Allgemeine Information

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Steigleitungen nass

spätestens alle 12 Monate

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Steigleitungen nass / trocken

spätestens alle 12 Monate

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Steigleitung trocken spätestens alle 12 Monate 

Wissenswertes

Die wichtigsten Fakten über Steigleitungen

Grundlegende Aufgabe von Steigleitungen

Wasserversorgung für die Feuerwehr und zur Selbsthilfe

Steigleitungen sind im Brandfall zur schnellen Wasserversorgung wichtig. Sie versorgen zum Einen für die Wandhydranten F für Feuerwehr, welche dort bei Großbränden Löschwasser bezieht, zum Anderen speisen sie Wandhydranten S zur Selbsthilfe, welche von Personal oder ungeschulte Personen zum Löschen von Entstehungsbränden genutzt werden können. Grundsätzlich wird bei Steigleitungen zwischen drei verschiedenen Arten unterschieden, der Steigleitung nass, der Steigleitung trocken und der Steigleitung nass-trocken.

Verschiedene Steigleitungen mit unterschiedlichen Funktionsweisen und gesetzliche Prüffristen

Steigleitung nass

An eine Steigleitung nass sind in einem Gebäude eine oder mehrere Wandhydranten angeschlossen. Man erkennt das Vorhanden sein, an den roten Schutzschränken mit dem Symbol Löschschlauch. Sie ermöglichen es Personal oder normalen Personen bzw. Laien noch vor Eintreffen der Feuerwehr einen ersten Löschversuch zu unternehmen. Dazu wird ein in Reichweite des Brandes gelegener Schutzschrank geöffnet und eine Schlauchhaspel mit einem aufgerollten, zumeist stabilen Formschlauch und einem angeschlossenen Strahlrohr entnommen. Der Wandhydrant liefert das Wasser, nachdem das Zuflußventil geöffnet wurde. Die Wartung von einer Steigleitung Nass muss vor Ablauf eines Jahres zur letzten Prüfung erfolgen. Wartungen und Prüfungen der Nasssteigleitungen dürfen ausschließlich durch Sachkundige bzw. Sachverständige von entsprechenden Brandschutzunternehmen ausgeführt werden.

Steigleitung trocken

Trockensteigleitungen sind in Gebäuden und Objekten fest verbaute Rohre, die ohne Anlass kein Wasser führen und nur im Brandfall mittels Pumpen mit Wasser geflutet werden. Dies erfolgt in der Regel durch die Feuerwehr, die diese zum Transport und zur Verteilung des Löschwasser auf die betroffenen Etagen nutzt., indem dieses in die Leitungen eingepumpt wird. Dies erfolgt im Brandfall in der Regel durch die Feuerwehr. Die Wartung von einer Steigleitung Trocken hat spätestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Wartungen und Prüfungen müssen grundsätzlich durch Sachkundige bzw. Sachverständige von qualifizierten Brandschutzfirmen erfolgen.

Steigleitung nass-trocken

Die Steigleitungen nass-trocken sind wie die Trockensteigleitungen nicht dauerhaft unter Wasser. Sie funktionieren reaktiv, das bedeutet, dass im Falle eines Brandes über einen elektrischer Impuls die Flutung der Rohrleitungen ausgelöst wird. Dieser Vorgang ist in der Regel in weniger als 60 Sekunden abgeschlossen. Der Vorteil liegt in dieser kombinierten Steigleitung liegt darin, dass sie wie die Trockensteigleitung nicht permanent Wasser führt, was die Lebensdauer der Leitungen erhöht. Wie bei einer Naßsteigleitung wird sie im Brandfall für erste Löschversuche verwendet. Die Wartung Nass-Trocken-Steigleitung ist jedes Jahr gefordert. Wartungen und Prüfungen dieser Löschwassertechnik bedarf des Brandschutzservices eines Sachkundigen bzw. eines Sachverständigen.

Trinkwasserschutz und Hygiene

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind strenger geworden

Während früher die Löschwasserleitungen zumeist mit dem Trinkwassernetz verbunden waren, so ist dies heute nicht mehr erlaubt. In Deutschland ist gemäß der DIN 1988-6 die Trennung von Trinkwasser und Löschwasser zwingend vorgeschrieben. Der Kerngedanke liegt darin, dass stagnierendes, in der Leitung stehendes Löschwasser auf Dauer verkeimen kann und bei einem Druckabfall durch ein Rücklaufen in die Trinkwasserleitung gelangen könnte. Legionellen und andere Keime wären damit eine Gefahr für die Gesundheit und können sogar lebensgefährlich werden. Aus diesem Grund wartet Brandschutz*Schuster grundsätzlich nur Steigleitungen, bei denen die geltenden, zwingend vorgeschriebenen, gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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