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Prüfung und Wartung Ihrer Feuerlöscher

Überprüfung durch Sachkundige und befähigte Personen

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Wartung und Prüfung der Feuerlöscher

durch sachkundige Fachkräfte

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nach DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher und DIN 14406-04

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Instandhaltung nach DIN 31051 mit Inspektion, Wartung und Instandsetzung

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verschiedene Gerätetypen, z.B Pulver, Wasser, Co2, Schaum, Fettbrand

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unter Berücksichtigung von Arbeitsschutzgesetz 

(ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

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entsprechend gültiger Betriebssicherheits-

verordnung (BetrSichV) für Feuerlöscher

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unter Beachtung der Druckbehälterverordnung

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unter Berücksichtigung der Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller

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freiwillige Innenkennzeichnung der Feuerlöschgeräte

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Beachtung der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 bezüglich der Maßnahmen gegen Brände

Einzuhaltende Prüffristen

Allgemeine Information

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Spätestens alle 24 Monate muss eine Wartung entsprechend der geltenden gesetzlichen Normen durchgeführt werden.

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In der Regel sollte bei Dauerdrucklöschern spätestens alle 60 Monate neben der Wartung die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden.

Wissenswertes

Die wichtigsten Fakten über Feuerlöschtechnik

Grundlegende Aufgabe von Feuerlöschern

Löschen von Entstehungsbränden und zur Personenrettung

Feuerlöscher eignen sich natürlich nicht zum Löschen von Großbränden. Sie sind aber durchaus in der Lage Entstehungsbrände wirksam zu bekämpfen. Wenn zum Beispiel eine Maschine in der Produktionshalle, eine Palette im Lager, ein Tisch mit Kerze im Restaurant oder die Pfanne in der Küche Feuer fängt, dann sind schnell verfügbare Feuerlöscher eine sehr gute Option, um Schlimmeres zu verhindern. Kleine Brände können demnach wirkungsvoll bekämpft werden. Auch für die Rettung von in Brand geratenen Personen oder aber das kurzfristige Freilöschen und Weg bahnen von Rettungswegen ist mit ihnen denkbar. Für verschiedene Materialien und die damit verbundenen Brandklassen stehen verschieden Feuerlöschertypen mit spezialisierten Löschmitteln zur Verfügung.

Brandklassen für verschiedene Brandgefahren

Jeder Brand braucht ein optimales Löschmittel 

Jeder Feuerlöscher arbeitet mit spezialisierten Löschmitteln, die wiederum für unterschiedliche Materialien in der Löschleistung optimiert sind. Die objektbasierte Beurteilung potentiell brennbarer Materialien sichert den Einsatz der richtigen Feuerlöschgeräte, um im Brandfall auf eine optimale Löschwirkung zurückgreifen zu können. Eine Einschätzung der potentiellen Brandgefahren ist auch deshalb wichtig, da Feuerlöscher sogar eine verheerende Wirkung haben können, wenn sie an der falschen Stelle zum Einsatz kommen. So hat zum Beispiel ein Wasserlöscher in der Küche nichts zu suchen, da bei einem Fettbrand das Löschen mit Wasser zu einer regelrechten Fettexplosion kommen kann. Sich im Vorfeld über die Anforderungen bewusst zu werden ist deshalb überaus wichtig.

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Gesetzlich vorgeschriebene Prüf- und Wartungsintervalle

Wartung und Prüfung der Feuerlöscher ist ein Pflichtprogramm

Feuerlöscher sind verpflichtend alle 2 Jahre (24 Monate) zu prüfen. Diese sollte, je nach Feuerlöschgerät, das Öffnen desselbigen beinhalten, das Entfernen des Löschmittels, eine Innenprüfung und eine Überprüfung, ob der dauerhaft ausreichend Druck gewährleistet ist. Spätestens alle 5 Jahre (60 Monate) sind zudem Dauerdruckfeuerlöscher, als solche in denen der gesamte Feuerlöschbehälter unter Druck steht, nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen. Diese Kosten sind bei unserem Angebot für Feuerlöscher zur Miete im FAIR-SYSTEM® bereits inkludiert.

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Betreiber von Feuerlöschern können haftbar sein

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Betreiber von Feuerlöschern sind für deren Betriebsfähigkeit und Sicherheit verantwortlich. Die ordentliche Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sollten daher mit großer Aufmerksamkeit bedacht werden. Bei Nichtfunktionieren der Feuerlöscher können mögliche Sachschäden, aber vor allem Personenschäden massive persönliche und finanzielle Konsequenzen haben. Inhaber von Unternehmen, Geschäftsführer von denselbigen und leitende Angestellte mit Verantwortung für den Brandschutz können durchaus zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nachweislich ihre Sorgfaltspflicht mißachtet oder sogar fahrlässig gehandelt haben. Geradeaus gesagt: Sie können in die Haftung genommen werden.

Einhalten der Fristen verringert die potentiellen Gefahren der Haftung

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